Seit 2004 führen wir Ausbildungsmaßnahmen mit jungen Inhaftierten in der Ausbildungsstätte der JVA Wriezen durch. Grundlage für die aktuellen Maßnahmen ist die Richtlinie des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz zur Förderung von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen im Justizvollzug des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020 vom 26.Januar 2015.
Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI)
Seit 01.02.2015 haben wir auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung der Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) vom 7. Oktober 2014 eine Anlauf- und Beratungsstelle in der JVA Wriezen eingerichtet.
Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) - Anlauf- und Beratungsstelle in der JVA Wriezen (ABS)
Die Maßnahmen der Anlauf- und Beratungsstellen richten sich an Straffällige innerhalb und außerhalb des Strafvollzugs, die nach der Haftentlassung keinem Bewährungshelfer unterstellt sind. Darüber hinaus richtet sich die Maßnahme auch an erwerbslose Haftentlassene und zu Bewährungsstrafen Verurteilte, die in Bezug auf Arbeit und Beschäftigung eine gezielte Hilfestellung benötigen und wünschen.
Aufgaben:
- Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe durch stufenweise aufeinander aufbauende sowie individuell zugeschnittene Unterstützungs- und Fördermaßnahmen (Einzelberatung, Gruppenarbeit) im Rahmen der Entlassungsvorbereitung (ca. sechs bis neun Monate vor der Haftentlassung) und einer Nachbetreuung nach der Haftentlassung (bis zu einem Jahr, eine längere Nachbetreuung bis zu zwei Jahren ist in begründeten Einzelfällen möglich)
- Feststellung, Verringerung und/oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Heranführung der Zielgruppe an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Vermittlung der Zielgruppe in Maßnahmen der Berufsvorbereitung, in Praktika, in Berufsausbildung, in sozialversicherungspflichtige Arbeit oder geringfügige Beschäftigung oder Heranführung in eine selbstständige Tätigkeit unter Rückgriff auf vorhandene Beratungsstrukturen
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Presseartikel: Erste Schritte in die Freiheit
HSI-Newsletter: April 2016
Kontakt:
Ralf Krautmann
Schulzendorfer Str. 1
16269 Wriezen
Telefon: 033456 154 412
Mail:
Außerhalb der JVA bieten wir nach telefonischer Absprache für Strafentlassene Sprechzeiten in Bad Freienwalde, Am Weidendamm an.
Erstausbildung zur Herstellung von Chancengleichheit Inhaftierter beim Zugang zum Arbeitsmarkt nach der Entlassung
Junge Inhaftierte beginnen eine Erstausbildung im Vollzug oder setzen eine vor der Haft begonnene Ausbildung fort. Der Einstieg in die Maßnahmen ist lehrjahresübergreifend und variabel, das heißt, geeignete Inhaftierte können zu jedem Zeitpunkt in die Maßnahme einsteigen und Lehrlinge verschiedener Lehrjahre werden pro Gewerk gemeinsam ausgebildet. Leistungsunterschiede werden durch Binnendifferenzierung und durch Förderangebote ausgeglichen. Inhaftierte, deren Eignung für eine Lehrausbildung nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, werden über einen angemessenen Zeitraum erprobt. Wird ein Inhaftierter vor Ausbildungsende entlassen, wird er vom Maßnahmeträger dabei zu unterstützt, die Ausbildung unter Beteiligung von regionalen Sozialpartnern (Arbeitsagentur, regionale Vermittlungsstellen, Partnern des Projektverbundes Haftvermeidung durch soziale Integration) außerhalb des Vollzuges und außerhalb der für die berufliche Qualifizierung im Justizvollzug aufgebrachten ESF - Zuwendung fortzusetzen. Damit wird ein wichtiger Beitrag für die Resozialisierung und Integration junger Haftentlassener in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt geleistet. Die Ausbildung erfolgt im Dualen System und endet für folgende Berufe mit der Prüfung vor der jeweiligen zuständigen Stelle:
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Maßnahmen zur beruflichen Förderung oder beruflichen Vorbereitung durch die Vermittlung von praktischen Fertigkeiten in Verbindung mit schulischen und sozialen Alltagskompetenzen zur Herstellung, Erhaltung oder Erweiterung der beruflichen Vermittlungschancen von Inhaftierten nach der Haftentlassung (Vorberufliche Qualifizierung)
Inhaftierte erwerben praktische Fertigkeiten in einem oder mehreren Gewerken in enger Verknüpfung mit schulischen und sozialen Alltagskompetenzen zur Vorbereitung auf die Erfordernisse des Arbeitslebens. Die Maßnahmen beinhalten praktische und theoretische Qualifikationsanteile und werden für junge Inhaftierte berufsvorbereitend auf dem Niveau von Berufsvorbereitungskursen durchgeführt, wie sie nach dem Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit für leistungsberechtigte Inhaftierte angeboten werden.
Diese Maßnahme (BVB) wird zusätzlich durch finanzielle Mittel der Bundesagentur für Arbeit, hier Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder), gefördert und durch die Berufsberatung betreut.
In der Vorberuflichen Bildung bereiten wir die junge Inhaftierte in den Berufsfeldern: Bau, Farbe und Holz auf die Aufnahme einer Ausbildung vor, indem wir ihnen die Möglichkeit geben, ihre beruflichen Handlungskompetenzen zu verbessern, ihr Qualifikationsniveau zu erhöhen, eine Berufswahlentscheidung zu treffen und Schlüsselkompetenzen auszuprägen.
Für 6 junge Inhaftierte werden durch die Vorberufliche Bildung Voraussetzungen für die Integration in den Arbeitsmarkt nach der Haftentlassung geschaffen. Damit wird zugleich ein wichtiger Beitrag für ihre Resozialisierung und Integration in die Gesellschaft geleistet. Die Maßnahme wird umgesetzt durch einen Ausbilder im Berufsfeld Gartenbau und Lehrern der Justizvollzugsanstalt.
„Bildungschance Haft"
Seit 01.05.2014 bot die Berliner Denkzeit-Gesellschaft im Rahmen der Förderung der Ausbildung in der JVA ein besonderes Bildungsangebot zum Thema "Bildungschance Haft" an. Es handelte sich um ein pädagogisches Modellprojekt zur Entwicklung der Beziehungskompetenz für Insassen, das Ausbildungsteam, den Allgemeinen Vollzugsdienst und den Sozialdienst zur Unterstützung der Insassen in Bildungsmaßnahmen. Gefördert wurde dieses Projekt durch das Ministerium der Justiz aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg. Das Projekt endete am 31.03.2015. Weitere Informationen können dem folgenden Dokument entnommen werden: Bildungschance Haft (PDF)
Wohngruppenprojekt „Freiheit in Grenzen" im offenen Vollzug der JVA Wriezen
„Freiheit in Grenzen" bezieht sich auf ein pädagogisches Prinzip, in der entwicklungsförderliche und vorteilsbewusste Aspekte der Bildung und Erziehung im Vordergrund stehen. Faktoren gelingender Resozialisierung sind hier neben der beruflichen und sozialen Integration auch Persönlichkeitsbildung und mitmenschlicher Bezug. Ebenso tragen Trainingsprogramme und individuelles Coaching dazu bei, die Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Lebensgestaltung zu stärken, u. a. durch positiv wirkende Elemente der Alltags- und Lebensgestaltung bezüglich Tagesstruktur, Freizeitgestaltung, Aufbau von Beziehungen und Eingehen von emotionalen Bindungen, die jeweils auch als Entlastungs- oder Schutzfaktoren wirken können. Für eine erfolgreiche Resozialisierung und eine Senkung der Rückfallwahrscheinlichkeit ist ein gezieltes Übergangsmanagement besonders in der Phase der Vorbereitung auf die Haftentlassung und in der Phase nach der Entlassung notwendig. Das Projekt endete am 31. Januar 2015.
Zeitungsberichte:
- Barnim Echo (März 2015), "Haft als Bildungschance"
- Neues Deutschland (09.03.2015), "Jung, verschlossen, sehr aggressiv"
Die Maßnahmen/Projekte werden durch das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert.