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Bewerbungstipp des Monats: Februar
Die Arbeitszeugnisse
Dazu gehören: Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis – Tätigkeitsbeschreibung (als Alternative zum Zwischenzeugnis) – Zeugnis der Berufsqualifizierung – sonstige Leistungsnachweise. Legen Sie diese Bewerbungsunterlagen nur als Kopien der Bewerbungsmappe bei. Achten Sie dabei auf gute Qualität und Sauberkeit!
Lassen Sie Ihre Zeugnisse nur beglaubigen, wenn es vom Arbeitgeber explizit gefordert ist. Arbeitszeugnisse geben oft genug Grund zur Beanstandung. Ältere, zurückliegende Zeugnisse verlieren zwar in der Bewertungsskala der Personalleiter mit den Jahren immer mehr an Bedeutung. Umso wichtiger ist es aber, sich bei frischen Arbeitszeugnissen vor zu schlechten Bewertungen zu schützen.
Prüfen sie daher neue Zeugnisse stets auf das Genaueste!
Bewerbungstipp des Monats: Juli
Moderne Bewerbungsformen
Online-Bewerbungen sind inzwischen weit verbreitet. Ob dies aber auch generell der bessere, weil modernere Weg ist, sich dem gewünschten Arbeitgeber zu präsentieren, müssen Sie letztlich für sich selbst und für jeden Einzelfall beantworten.
Initiativbewerbungen: Bewerbung ohne Bezug auf eine Stellenanzeige
Blindbewerbung: Versenden von Bewerbungsunterlagen ohne Aufforderung
Bewerbungsformulare: im Internet
Stellengesuche: Stellengesuch in eigener Sache
Chiffre Anzeige: Kurzbewerbung auf eine Chiffreanzeige
Nachfassaktionen - Keine Antwort?
Häufig wird gefragt, wie lange man warten muss, bis man sich nach dem aktuellen Stand des Bewerbungsverfahrens erkundigen kann.
Bei der Wahl des Zeitraums ist Fingerspitzengefühl gefragt. Gehen Sie daher realistisch mit der Wahl des Zeitraums um, und fragen Sie nicht zu früh (aber auch nicht zu spät!) nach. In der Regel können Sie sich aber nach 3 Wochen über den aktuellen Stand des Bewerbungsverfahrens erkundigen. Fassen Sie telefonisch nach, da Sie über das Telefon gleich einen persönlichen Eindruck vermitteln können.
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