Berufsbildungsverein Eberswalde e.V.
 
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Behindertenspezifische Maßnahmen

Behindertenspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme für behinderte Menschen
mit Förderbedarf (BvB Reha) nach SGB III, § 102 i.V.m. § 61

Ich habe eine Behinderung, was für einen Beruf kann ich erlernen? Wie geht es für mich nach der Schule weiter?
Wir können helfen: Junge Menschen mit Behinderung, die ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und ohne berufliche Erstausbildung sind, können bei uns an einer BvB-Reha teilnehmen. Die Zuweisung erfolgt durch die zuständigen Reha-Teams der Agentur für Arbeit. In der BvB Reha habt ihr die Möglichkeit:

  • eure Fähig- und Fertigkeiten in verschiedenen Berufsfeldern zu erproben, zu festigen und zu erweitern
  • eine Berufswahlentscheidung zu treffen
  • euch auf die Anforderungen einer späteren Berufsausbildung oder Arbeitnehmertätigkeit vorzubereiten

 

Behindertenspezifische Erstausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung für behinderte Menschen mit Förderbedarf (BaE-Reha) nach SGB III, § 102

Ich habe einen Reha – Status und eine Berufsvorbereitung erfolgreich abgeschlossen. Wie könnte es für mich weitergehen?
Wir können helfen: Junge Menschen mit einem Reha–Status, die über eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme die Berufs- bzw. Ausbildungsreife erworben haben, können bei uns an einer BaE Reha teilnehmen. Die Zuweisung erfolgt durch die zuständigen Reha-Teams der Agentur für Arbeit. Das bieten wir euch:

  • auf euch abgestimmte Förderung in Praxis
  • Rückendeckung beim Lernen in der Berufsschule durch Stütz- und Förderunterrichtsangebote
  • Hilfe durch Sozialpädagogen, auch bei persönlichen Problemen
  • Unterstützung bei Betriebspraktika und Prüfungsvorbereitung
  • Vorbereitung auf die Anforderungen einer Arbeitnehmertätigkeit nach erfolgreicher Ausbildung.

Folgende Berufe bilden wir an den Standorten Eberswalde und Bad Freienwalde an:

  • Beikoch
  • Helfer im Gastgewerbe
  • Hauswirtschaftshelfer
  • Holzbearbeiter
  • Baufachwerker
  • Bau- und Metallmaler
  • Metallbearbeiter

Der Beikoch ist ein anerkannter Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es handelt sich um eine 3-jährige Ausbildung, die durch Vorschriften der Industrie- und Handelskammern geregelt wird. Der Beikoch erlernt den Umgang mit allen wichtigen Geräten und Maschinen in der Küche. Während der Ausbildung erwirbt er Kenntnisse zur Zubereitung von: kalten und warmen Speisen, Vorspeisen, Süßspeisen, Fleisch und Fisch sowie Büfetts. Beiköche unterstützen die Arbeit von Köchen. Die Ausbildung findet in der ausgestatteten Lehrküche und Unterweisungsräumen, in anerkannten Praktikumsbetrieben der Region und in der Berufsschule statt. 

Der Helfer im Gastgewerbe ist ein anerkannter Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es handelt sich um eine 3-jährige Ausbildung, die durch Vorschriften der Industrie- und Handelskammern geregelt wird. Die Auszubildenden lernen, wie man im Restaurant serviert, wie man einfache Speisen und Getränke vor- und zubereitet, etwa Gemüse, Kartoffeln und Salate reinigt, schält und zerkleinert oder kalte Platten anrichtet und was man bei der Zubereitung von Aufguss- und Heißgetränken beachten muss. Des Weiteren zeigen wir ihnen, wie man Räume und Tafeln anlassbezogen dekoriert, wie man Gästezimmer herrichtet, wie man Gasträume und ihre Einrichtung reinigt und pflegt und wie man Gespräche mit Gästen führt. Die Ausbildung findet in der ausgestatteten Lehrküche, dem Restaurant und Unterweisungsräumen, in anerkannten Praktikumsbetrieben der Region und in der Berufsschule statt.

Der Hauswirtschaftshelfer ist ein anerkannter Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. In der Ausbildung erlernen die Jugendlichen vielfältige Arbeitsabläufe wie Zubereitung und Anrichten einfacher Speisen, Grundsätze für eine gesunde Ernährung, einfache Betreuungsleistungen, Hauspflege, Reinigung und Pflege von Räumen, Geräten und Textilien, Nähen und Instandhaltung einfacher Heimtextilien. Das Planen einfacher Arbeiten, die Mitgestaltung des Arbeitsklimas und des Zusammenlebens in der hauswirtschaftlichen Gemeinschaft sind wichtige feste Voraussetzungen für das spätere Berufsleben. Die Ausbildung findet in der ausgestatteten Lehrküche, Kabinetten und Unterweisungsräumen, in anerkannten Praktikumsbetrieben der Region und in der Berufsschule statt.

Der Holzbearbeiter ist ein anerkannter Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). In der Ausbildung lernt der Auszubildende das Be- und Verarbeiten von Holz und sonstigen Werkstoffen, das Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen (TSM I Lehrgang). Der Auszubildende muss Erzeugnisse teilen und zusammen bauen können, Oberflächen veredeln und bearbeiten können sowie Montage- und Demontagearbeiten durchführen. Sie führen unter anderem Teilarbeiten in den Bereichen Fenster-, Türen- und Treppenbau aus. Die Ausbildung findet in der ausgestatteten Lehrwerkstatt, in anerkannten Praktikumsbetrieben der Region und in der Berufsschule statt. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.

Der Baufachwerker (Fachrichtung Tiefbau) ist ein anerkannter Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). In der 3 jährigen, individuell geförderten, Ausbildung erledigen Baufachwerker vorbereitende Arbeiten für die Einrichtung von Baustellen. Sie mischen Mörtel oder Beton und wirken am Bau von Gebäuden aus Holz, Steinen, Fertigteilen oder Beton mit. Bei Straßenbauarbeiten sichern sie ausgehobene Gräben, legen Böschungen und Randbefestigungen an. Außerdem lernen sie, wie Platten verlegt werden und wie Pflasterarbeiten fachgerecht auszuführen sind. Die Ausbildung findet in der Ausbildungsstätte, in anerkannten Praktikumsbetrieben der Region und in der Berufsschule statt.

Der Bau- und Metallmaler ist ein anerkannter Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Bau- und Metallmaler sind in Werkstätten, Räumen oder auf Baustellen beschäftigt. Sie lösen alte Tapeten ab, bereiten Untergründe vor und verputzen Löcher und Risse, streichen Fenster und Türen, tapezieren und verlegen Teppichböden. Für diesen Beruf ist ein handwerkliches Geschick und freies Bewegen auf Rüstungen und Leitern Voraussetzung. Genaues und sorgfältiges Arbeiten gehört ebenso dazu. Jeder Auszubildende wird während der 3 jährigen Ausbildungszeit individuell gefördert. Die Ausbildung findet in der ausgestatteten Lehrwerkstatt, in anerkannten Praktikumsbetrieben der Region und in der Berufsschule statt.

Der Metallbearbeiter ist ein anerkannter Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre, in denen jeder Auszubildende individuell gefördert wird. So beinhaltet die Ausbildung das Be- und Verarbeiten von Blechen, Profilen u. Rohren sowie das Zusammensetzen von Einzelteilen nach Zeichnung. Der Umgang mit Werkzeugen beim Anreißen, Feilen, Sägen, Hämmern, Metallscheren, Schneidbrennern oder Löt- und Schweißapparaten steht im Vordergrund. Gefragt sind körperliche Belastbarkeit und genaues, sorgfältiges Arbeiten. Die Ausbildung findet in der ausgestatteten Lehrwerkstatt, in anerkannten Praktikumsbetrieben der Region und in der Berufsschule statt.

Die Plätze in der geförderten Ausbildung werden durch die Bundesagentur für Arbeit oder das zuständige Jobcenter vergeben. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berater!

 



 
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