Berufsbildungsverein Eberswalde e.V.
 
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Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)

BaE nach dem SGB III, § 242, zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu ermöglichen. Um dem erhöhten Förderbedarf gerecht zu werden, wird diese Ausbildung in einem engen Zusammenspiel zwischen den Auszubildenden, ihren Ausbildern, Sozialpädagogen und Lehrern durchgeführt. Die individuelle Förderung der Auszubildenden steht dabei im Mittelpunkt. Weitere Förderschwerpunkte sind:

  • Vermittlung der fachpraktischen und fachtheoretischen Ausbildungsinhalte
  • Durchführung von mehreren Betriebspraktika
  • Teilnahme am Berufsschulunterricht
  • Individueller Stütz- und Förderunterricht
  • Sozialpädagogische Begleitung
  • Übergangshilfen

Eine Besonderheit der BaE ist die überbetriebliche Ausbildung in kooperativer Form. Das bedeutet, dass die gesamte praktische Ausbildung in einem Kooperationsbetrieb in der Region erfolgt. Ziel dieser Maßnahme ist die Übernahme der Auszubildenden in die betriebliche Ausbildung am Ende des 1. Ausbildungsjahres durch den Kooperationsbetrieb.
Die Plätze in der geförderten Ausbildung werden durch die Bundesagentur für Arbeit oder das zuständige Jobcenter vergeben. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berater!

 



 
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